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2023-06-30
Code: SUMMER2023

Lizenzbestimmungen

Wir bitten Sie, sich die gesamten Lizenzbestimmungen gründlich durchzulesen, bevor Sie Bild- oder Videomaterial herunterladen oder verwenden. Durch den Erwerb einer Lizenz oder den Download von Bild- oder Videomaterial geben Sie Ihr Einverständnis, sich an die in dieser Vereinbarung, auf einer Rechnung und/oder auf der Webseite genannten Bedingungen und Nutzungseinschränkungen rechtlich binden zu lassen.

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung einer Lizenz zur Nutzung ausgewählter Bilder aus der STOCK42 Datenbank.
1.2 Diese zusätzlichen Bestimmungen regeln die Nutzung von STOCK42 (im Folgenden als “Auftragnehmer” bezeichnet) und sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Auftragnehmer, die unter stock42.eu/de/agbs einsehbar sind. Diese zusätzlichen Bestimmungen, zusammen mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen, werden gemeinsam im folgendem als “Bedingungen” bezeichnet. Um die Rechte und Lizenzen vom Auftragnehmer in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Bedingungen vollständig einhalten. Alle in diesen zusätzlichen Bestimmungen nicht definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben.
1.3 Das gesamte lizenzierte Material ist urheberrechtlich geschützt und wird ausschließlich zum Erwerb einfacher Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes bereitgestellt. Das Eigentumsrecht an den Bild/ern verbleibt beim ursprünglichen Urheber. Lizenzen aus dem Webshop des Auftragnehmers können nur vom Auftraggeber erworben werden, die keine andere aktuell gültige Preisvereinbarung mit dem Auftragnehmer haben.
1.4 STOCK42 bietet seinen Auftraggebern Lizenzen für verschiedene Nutzungsarten der verfügbaren Bilder an. Nach dem Lizenzmodell umfasst die Nutzung eine wiederholte Verwendung eines Bildes oder Videos in einem redaktionellen oder kommerziellen Projekt. Für Presse-Material wie Poolfotos und gemeinfreie Fotos wird keine separate Lizenzgebühr erhoben, sondern es fällt stattdessen eine Servicegebühr in gleicher Höhe an.
1.5 Für jede Nutzung eines Bildes ist eine separate Lizenz erforderlich, entweder durch den Kauf von Einzellizenzen oder im Rahmen eines laufenden Abonnements durch das Herunterladen der entsprechenden Datei. Wenn ein bereits verwendetes Bild erneut unter einer Lizenz genutzt werden soll, ist eine zusätzliche eigenständige Lizenz erforderlich. Weitere Einzelheiten zu den Lizenzen in §4 und Lizenzmodelle in §5. Diese Lizenz muss vor der Veröffentlichung entweder durch den Erwerb einer Einzellizenz oder durch das Herunterladen im Rahmen eines laufenden Bildabonnements erworben werden. Andernfalls handelt es sich um eine unberechtigte Nutzung, die vom Auftraggeber umgehend gemeldet werden muss. Dies gilt sowohl für die Verwendung in physischen Reproduktionen als auch in digitalen Medien.
1.6 Detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Lizenzen finden Sie in §4

§ 2 Definition
2.1 Auftraggeber bezeichnet den Kunden.
2.2 Stockdatei(en) bezeichnet Werk(e).
2.3 Redaktionelle Werke bezeichnet alle Stockdateien, die auf den Websites „nur für redaktionellen Nutzung“ vorgesehen sind.
2.4 Werk(e) bezeichnet die Bilder sowie die Fotos, Illustrationen, Bilder, Vektoren und andere illustrierte oder grafische Werke, die auf einer Website als Stockdatei des Auftragnehmers ausgewiesen sind.
2.5 Geistiges Eigentum. Soweit in den Bedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt, bleiben der Auftraggeber und die Lizenzgeber Inhaber aller Rechte an den Stockdateien. Gemäß den Bedingungen werden keine Rechte an den Stockdateien auf Sie übertragen.
2.6 Ultimate Pass bezeichnet das monatliche oder jährliche Abonnent auf der Webseite des Auftragnehmers.

§ 3 Preise
3.1 Der Auftragnehmer kann die angegebenen Preise nicht in jedem einzelnen Fall garantieren. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern und den Auftraggeber rechtzeitig darüber zu informieren. Preisänderungen für bereits gebuchte und bezahlte Pakete werden frühestens bei der nächsten Buchung wirksam.

§ 4 Lizenzen und Pakete
4.1 Nutzungsart
Die erlaubten Nutzungsarten hängen von der jeweils gewählten Lizenz ab. Eine Weiterlizenzierung ist bei allen Lizenzen ausgeschlossen. Werbliche Nutzung oder Nutzung für kommerzielle Produkte ist nur gemäß den entsprechenden Lizenztypen erlaubt. In einigen Fällen können jedoch individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber für die Weiterlizenzierung oder gewerbliche Nutzung von redaktionellen Inhalten getroffen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an das Team des Auftragnehmers, um weitere Informationen zu erhalten.
4.2 Monats-Abonnement (1 Monat)
Durch den Kauf eines Abonnements des Ultimate Pass, erwirbt der Auftraggeber das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Downloads. Jeder Download stellt eine Standard Lizenz zur einmaligen Veröffentlichung gemäß den Lizenzbestimmungen in §5.1 dar. Wenn ein Auftraggeber ein Bild herunterlädt, es aber anschließend nicht verwendet, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung. Der Ultimate Pass umfasst eine festgelegte Anzahl von 100 Downloads im Monat, bei denen der Auftraggeber immer die höchste Auflösung herunterladen kann. Eine transparente Auflistung der Downloads ist auf der Webseite im Benutzerkonto einsehbar. Die Kosten für das Abonnement sind zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig, und die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Zeitraums Bei Kauf auf Rechnung ist der Nettobetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Das Paket verlängert sich bis zur Kündigung automatisch erneut um 1 Monat.
4.3 Jahres-Pakete (12 Monate)
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Abonnement des Ultimate Pass in jährlicher zahlweise zu kaufen. Durch den Kauf des Abonnements erwirbt der Auftraggeber das Recht auf eine bestimmte Anzahl von monatlichen Downloads. Jeder Download stellt eine Standard Lizenz zur einmaligen Veröffentlichung gemäß den Lizenzbestimmungen in §5.1 dar. Der Ultimate Pass umfasst eine festgelegte Anzahl von 100 Downloads im Monat, bei denen der Auftraggeber immer die höchste Auflösung herunterladen kann. Eine transparente Auflistung der Downloads ist auf der Webseite im Benutzerkonto einsehbar. Die Kosten für das Abonnement sind zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig, und die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Zeitraums Bei Kauf auf Rechnung ist der Nettobetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Das Paket verlängert sich bis zur Kündigung automatisch um 12 Monate.
4.4 Einzellizenz
Durch den Erwerb einer Einzellizenz erhält der Auftraggeber je nach gewählter Lizenz eine Lizenz zur Nutzung des entsprechenden Bildmaterials. Die verfügbaren Lizenzmodelle sind deutlich auf der Website des Auftragnehmers gekennzeichnet. Falls der Auftraggeber ein lizenziertes Bild nicht verwendet, besteht kein Anspruch auf Ersatz, Erstattung oder Erlass der Rechnung. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung oder über andere angebotene Zahlungsmöglichkeiten. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach dem Kauf der Einzellizenzen. Bei Zahlung auf Rechnung sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

§ 5 Lizenzmodelle
5.1 Standardlizenz und spezifische Einschränkungen für Werke.
Die hier beschriebene Lizenz wird als “Standardlizenz” bezeichnet.
Standardlizenz für Werke:
Unter einer Standardlizenz gewährt der Auftragnehmer eine nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, weltweit gültige und nicht übertragbare (außer wie in §6 angegeben), nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Archivierung, Veränderung und Präsentation des Werks in allen Medien für Werbe-, Marketing-, Verkaufsförderungs- und Dekorationszwecke sowie persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bis zu 1.000.000 Mal, wie in §5.1.1.1. (“Spezifische Einschränkungen der Standardlizenz für Werke”) beschrieben.
5.1.1 Spezifische Einschränkungen der Standardlizenz für Werke.
Zusätzlich zu den Einschränkungen in Abschnitt 7 (Einschränkungen) gelten für alle Werke unter einer Standardlizenz folgende Einschränkungen:
5.1.1.1 Sie dürfen insgesamt weder ein Werk auf mehr als 1000.000 Druckerzeugnissen (einschließlich Kopien solcher Druckerzeugnisse) verwenden noch ein Werk in eine Live-, aufgezeichnete oder digitale Produktion einbeziehen, wenn erwartet wird, dass das Publikum mehr als 1.000.000 Betrachter umfasst. Die Beschränkung bezüglich der Betrachterzahl gilt nicht für Werke, die auf Websites, Social-Media-Seiten oder mobilen Apps angezeigt werden.
5.1.1.2 Sie dürfen ein Werk nicht in ein Handelsprodukt (Merchandising-Produkt) integrieren, das für den Verkauf oder die Verbreitung bestimmt ist, einschließlich On-Demand-Produkten, es sei denn, das Werk wurde so verändert, dass das neue Werk, das in das Handelsprodukt integriert wird, dem ursprünglichen Werk nicht wesentlich ähnelt und als eigenständiges, geschütztes Originalwerk angesehen werden kann, oder der eigentliche Wert eines solchen Handelsprodukts wird nicht durch das Werk selbst bestimmt.
5.1.1.3 Sie dürfen das Werk nicht in eine elektronische Vorlage oder ein Designvorlagenprogramm (z. B. eine Webdesign- oder Präsentationsvorlage oder eine Vorlage für elektronische Glückwunschkarten oder Visitenkarten) verwenden oder in diese aufnehmen oder integrieren.
5.1.1.4 Sie dürfen das Werk nicht zusammen mit einer Pressemitteilung verwenden, vervielfältigen, verbreiten oder anzeigen, die die Verbreitung der eigenständigen Grafikdatei umfasst.
5.2 Erweiterte Lizenz und spezifische Einschränkungen für Werke.
Die hier beschriebene Lizenz wird als “Erweiterte Lizenz” bezeichnet.
Erweiterte Lizenz für Werke
Unter einer Erweiterten Lizenz gewährt Ihnen der Auftragnehmer neben dem Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Anzeige des Werks die gleichen Rechte wie unter einer Plus-Lizenz:
5.2.1 Sie dürfen das Werk in Handelswaren oder Vorlagendateien integrieren, die für den Verkauf oder die Verbreitung bestimmt sind, ohne Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Vervielfältigungen oder Betrachter, vorausgesetzt, der Empfänger darf das Werk und den Zugriff darauf nur im Zusammenhang mit der Handelsware oder Vorlage nutzen.
5.2.2 Sie dürfen das Werk in einer Pressemitteilung verwenden, einschließlich der Verbreitung der eigenständigen Bilddatei an Medien, unter der Bedingung, dass das Werk nur in Verbindung mit der Pressemitteilung veröffentlicht wird und nicht anderweitig verwendet oder verbreitet wird.
5.2.3 Zu Klarstellungszwecken und ohne Einschränkung: Sie dürfen das Werk in Verbindung mit elektronischen Vorlagen und Design-Vorlagen-Programmen auf Waren wie Tassen, T-Shirts, Postern und Grußkarten und “Print-on-Demand”-Services verwenden.
5.2.4 Einschränkungen der Erweiterten Lizenz für Werke. Die Einschränkungen in §10 gelten für alle Werke mit einer Erweiterten Lizenz.

§ 6 Zusätzliche Rechte
6.1 Vorbehaltlich der Bedingungen und eventueller geltender Einschränkungen können Ihnen zusätzlich die folgenden Rechte zustehen:
6.1.1 Verwendung durch den Arbeitgeber. Sie können eine Stockdatei zugunsten Ihres Arbeitgebers lizenzieren. Dabei gelten folgende Bestimmungen
6.1.1.1 Sie erklären und garantieren, dass Sie die uneingeschränkte Vollmacht besitzen, Ihren Arbeitgeber an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu binden.
6.1.1.2 Sie sind allein verantwortlich für die Verwendung der Arbeitgebermedien.
6.1.1.3 Für jeden Einsatz der Arbeitgebermedien, den Sie persönlich nutzen möchten, müssen Sie separate Lizenzen erwerben.
6.1.2 Verwendung durch den Auftraggeber. Sie dürfen eine Stockdatei in Kombination mit anderen Inhalten oder Materialien in einem Projekt zugunsten eines Kunden lizenzieren und verwenden, vorausgesetzt, dass Sie neue Lizenzen erwerben, wenn Sie die Stockdatei erneut für sich selbst oder einen anderen Kunden nutzen möchten. Im Rahmen eines Kundenprojekts können Sie Ihrem Kunden erlauben, die Stockdatei unter schriftlichen Bedingungen zu verwenden, die durchsetzbar sind und nicht weniger restriktiv sind als diese Vereinbarung. Unabhängig davon ist es Ihnen nicht gestattet, Lizenzen für Stockdateien weiterzuverkaufen.
6.1.3 Verwendung durch Mitarbeiter und Vertragspartner. Sie dürfen Stockdateien mit Mitarbeitern oder Subunternehmern teilen, sofern:
6.1.3.1 Diese Mitarbeiter und Subunternehmer in einer durchsetzbaren schriftlichen Vereinbarung zusichern, dass sie die Beschränkungen in den Bedingungen einhalten.
6.1.3.2 Diese Mitarbeiter und Subunternehmer die Stockdateien nur in Ihrem Namen verwenden.
6.1.3.3 Sie allein verantwortlich und haftbar sind für die Verwendung der Stockdateien durch Ihre Mitarbeiter oder Kunden.
6.1.4 Verwendung in sozialen Medien. Sie können eine Stockdatei auf Social-Media-Plattformen oder Websites von Drittanbietern gemäß den geltenden Nutzungsvereinbarungen für Drittanbieter verwenden, solange dies den Umfang der Ihnen in dieser Vereinbarung gewährten Lizenz nicht überschreitet.

§ 7 Nichtverletzungsgarantie
7.1 Der Auftragnehmer garantiert, dass alle Inhalte, die der Auftraggeber im Webshop erwirbt und gemäß dieser Vereinbarung in der vom Auftragnehmer bereitgestellten Form verwendet, keine Urheberrechte oder moralischen Rechte des Urhebers verletzen, sofern sie nicht vom Auftraggeber geändert, überlagert oder umgestaltet wurden.

§ 8 Garantien und Gewährleistung
8.1 Haftungsausschluss
8.1.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt der Auftragnehmer keine Rechte oder Garantien bezüglich der Verwendung von Namen, Personen, Marken, Logos, registrierten, nicht registrierten oder urheberrechtlich geschützten, Kunst- oder Architekturwerken, die in den Inhalten abgebildet oder enthalten sind. In solchen Fällen obliegt es dem Auftraggeber, festzustellen, ob für die vorgesehene Nutzung der Inhalte Freigaben erforderlich sind, und es liegt in der Verantwortung des Auftraggeber, diese Freigaben einzuholen. In der Regel werden für unsere redaktionellen Inhalte, die im Webshop angeboten werden, keine Freigaben eingeholt. Je nach Rechtsprechung besteht rechtlicher Schutz gegen die Verwendung von Bildern, Abbildungen oder Eigentum von Personen für kommerzielle Projekte, und eine Nutzung ohne vorherige Freigabe kann rechtliche Konsequenzen haben. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Zahlung aller Beträge, die aufgrund der Nutzung der lizenzierten Inhalte fällig werden, sowie für die Einhaltung aller anderen Bestimmungen der geltenden Tarifverträge.
8.2 Haftungsausschluss für Bildtitel, Kategorien, Tags, Bildbeschreibung und Metadaten
8.2.1 Obwohl der Auftragnehmer angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die angebotenen Inhalte korrekt zu kategorisieren, zu verschlagworten, mit Bildunterschriften zu versehen und zu betiteln, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen oder der mit den Inhalten verbundenen Metadaten.
8.3 Keine weiteren Gewährleistungen
8.3.1 Abgesehen von den in §8.2 genannten Fällen werden die vom Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen angeboten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte oder die Website den Anforderungen des Auftraggeber entsprechen oder dass die Nutzung der Inhalte oder der Website unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist.

§ 9 Freistellung und Haftungsbeschränkung
9.1 Freistellung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer, seine Inhaltslieferanten sowie deren Führungskräfte und Mitarbeiter von allen Schäden, Haftungsansprüchen und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit folgenden Punkten entstehen:
9.1.1 Verwendung von Inhalten außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung
9.1.2 Verletzung oder behauptete Verletzung dieser oder anderer Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber oder eine in seinem Namen handelnde Person
9.1.3 Versäumnis des Auftraggeber, erforderliche Freigaben für die Nutzung von Inhalten einzuholen
9.2 Freistellung durch den Auftragnehmer
9.2.1 Die vom Auftraggeber oder seinen Vertretern bereitgestellten Informationen, Rückmeldungen, Materialien oder Antworten auf Fragen zu diesen Bedingungen, Ihrer Nutzung oder beabsichtigten Nutzung der Stockdatei oder anderweitig sind lediglich als Gefälligkeit zu verstehen und stellen keine rechtliche Beratung dar.
9.2.2 Einschränkungen der Freistellung
9.2.2.1 Diese Freistellung gilt nicht für Schäden, Kosten oder Verluste, die durch Änderungen am Inhalt oder der Verwendung des Bildes durch den Auftraggeber verursacht werden. Ebenso gilt die Freistellung nicht für die Weiterverwendung von Inhalten durch den Auftraggeber, nachdem der Auftragnehmer ihn über eine behauptete Rechtsverletzung durch Dritte informiert hat oder der Auftraggeber Kenntnis von einer solchen behaupteten Rechtsverletzung hat.
9.2.3 Die freistellende Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch zu informieren. Die freistellende Partei, die die Kosten trägt, hat das Recht, die Bearbeitung, Beilegung oder Verteidigung von Ansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen. Die freistellende Partei, die die Kosten nicht trägt, ist verpflichtet, in angemessener Weise mit der freistellenden Partei zusammenzuarbeiten. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltskosten und andere Kosten, die vor der Anmeldung des Anspruchs, für den die Freistellung beantragt wird, entstanden sind.
9.3 Haftungsbeschränkungen
9.3.1 Der Auftragnehmer haftet weder gegenüber dem Auftraggeber, noch gegenüber anderen juristischen oder natürlichen Personen für entgangenen Gewinn, Strafschadensersatz, besondere, indirekte, Folgeschäden, zufällig entstandene oder ähnliche Schäden, Kosten oder Verluste, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, selbst wenn der Auftragnehmer auf die Möglichkeit solcher Schäden, Kosten oder Verluste hingewiesen wurde.

§ 10 Einschränkungen
10.1 Allgemeine Einschränkungen. Sie dürfen nicht:
10.1.1 Die Stockdatei auf eine Weise verwenden, die Dritten ermöglicht, die Stockdatei als eigenständige Datei oder in einer Weise zu nutzen, herunterzuladen, zu extrahieren oder darauf zuzugreifen, die über den Umfang der in dieser Lizenz gewährten Rechte hinausgeht.
10.1.2 Die Stockdatei in Verbindung mit Materialien verwenden, die die Rechte Dritter verletzen, oder Handlungen in Bezug auf die Stockdatei vornehmen, die die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte einer natürlichen oder juristischen Person verletzen, wie zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte des Urhebers der Stockdatei oder die Rechte einer Person, die in der Stockdatei abgebildet ist oder mit der Stockdatei in Verbindung steht.
10.1.3 eine Marke, ein Logo, eine Dienstleistungsmarke, oder einen Handelsnamen registrieren oder versuchen, sie zu registrieren oder durch die Behauptung von Eigentumsrechten Dritte daran hindern, die Stockdatei (ganz oder teilweise) zu verwenden.
10.1.4 die Stockdatei auf pornografische, diffamierende oder gesetzeswidrige Weise verwenden.
10.1.5 die Stockdatei in einer Weise verwenden, die von einer vernünftigen Person als beleidigend, unmoralisch, anstößig, obszön oder kontrovers angesehen werden könnte. Dies könnte beispielsweise Tabakwerbung, Erwachsenenunterhaltungsclubs oder ähnliche Veranstaltungsorte oder Dienstleistungen, die implizite oder explizite Unterstützung politischer Parteien oder anderer meinungsbasierter Bewegungen oder die Andeutung geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung umfassen;
10.1.6 die Stockdatei entgegen etwaiger zusätzlicher Einschränkungen verwenden, die im Detailbereich der Stockdatei auf der Website angezeigt werden;
10.1.7 urheberrechtlich geschützte Schutzrechtshinweise, die mit der Stockdatei verbunden sind, entfernen, verdecken oder verändern, oder eine ausdrückliche oder implizite Falschdarstellung abgeben, die besagt, dass Sie oder eine dritte Person der Urheber oder Inhaber des Urheberrechts der Stockdatei sind;
10.1.8 die Stock-Services des Auftragnehmers, oder Inhalte, Daten, Ausgaben oder andere Informationen, die von den Stock-Services des Auftragnehmer, einschließlich der Stockdateien, empfangen oder abgeleitet werden, zu verwenden oder Dritten gestatten, diese zu verwenden, um direkt oder indirekt Machine-Learning-Algorithmen oder KI-Systeme zu erstellen, zu testen oder anderweitig zu verbessern, einschließlich Architekturen, Modellen oder Gewichtungen, oder mit Technologien zur Identifizierung natürlicher Personen.
10.1.9 auf Dateien zugreifen, die durch einen Jugendschutzfilter gefiltert wurden, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind oder in einem Land leben, in dem der Zugriff auf nicht jugendfreie Inhalte gesetzlich nicht erlaubt ist; oder
10.1.10 die Stockdatei in einer Weise verwenden oder ausnutzen, die über die ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehenen Verwendungen hinausgeht.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Abonnenten und Unternehmensnutzer
11.2 Abonnementnutzerkonto.
11.2.1 Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihr Abonnement auf andere Personen zu übertragen oder anderen die Nutzung zu ermöglichen, auch nicht für Ihre Konzernunternehmen, Kollegen, Vertragspartner oder Mitarbeiter. Sie können jedoch eine Stockdatei über Ihr Abonnement mehrmals lizenzieren.
11.3 Unternehmensnutzer.
11.3.1 Wenn ein Unternehmensnutzer eine Lizenz für eine Stockdatei erwirbt, wird diese Lizenz dem Unternehmen erteilt, unabhängig davon, ob die Lizenz vor oder nach dem Datum der letzten Aktualisierung der Bedingungen erworben wurde. Die Verwendung der Stockdateien durch Unternehmensnutzer unterliegt dem Vertrag des Unternehmens mit dem Auftragnehmer. Stockdateien, die Abonnements aus §4 lizenziert wurden, und Credits, die über das Punkte-Programm der NAWKO UG erworben wurden, dürfen ausschließlich von Unternehmensnutzern eines einzelnen Unternehmens und nicht von dessen Konzerngesellschaften verwendet werden.

§ 12 Kündigung
12.1 Beendigung des Vertrages
12.1.1 Beiden Vertragsparteien bleibt das Recht vorbehalten, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
12.1.1.1 Der Auftraggeber falsche Angaben bei der Registrierung macht.
12.1.1.2 Der Auftraggeber trotz Mahnung durch den Auftragnehmer die Gebühren nicht bezahlt.
12.1.1.3 Der Auftraggeber gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die festgelegten Lizenzbedingungen verstößt
12.2 Folgen der Kündigung
12.2.1 Wenn Ihr Abonnement endet oder diese Zusätzlichen Bedingungen gekündigt werden, gelten folgende Regelungen
12.2.1.1 Alle nicht verwendeten Gutschriften oder Credits aus dem Punkte-Programm der NAWKO UG sowie nicht verwendete Standard-Medienelemente aus einem Abonnementplan gehen verloren.
12.2.1.2 Alle unbefristeten Lizenzen für Stockdateien bestehen gemäß dieser Lizenzbedingungen weiter und dürfen gemäß dieser Bedingungen weiterhin verwendet werden.
12.2.1.3 Es wird empfohlen, alle von Ihnen lizenzierten Stockdateien herunterzuladen, da diese möglicherweise nach Kündigung oder Ablauf nicht mehr verfügbar sind.
12.2.1.4 Im Falle einer Kündigung Ihres Rechts, einer oder mehrere Stockdateien zu verwenden, sind Sie verpflichtet, jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Ausstellung, Darbietung, Verbreitung und den Besitz solcher Stockdateien einzustellen.
12.3 Auswirkung der Kündigung oder Ablaufs eines Ultimate Pass Abonnements.
12.3.1 Nach der Kündigung oder dem Ablauf Ihres Abonnements haben Sie eine Nachfrist, innerhalb der Sie alle vorher heruntergeladenen und bezahlten Bilder für ein Projekt oder eine andere Endnutzung verwenden dürfen. Es ist wichtig zu beachten, dass alle während der Nachfrist genutzten Bilder weiterhin den Bedingungen unterliegen. Bilder, die heruntergeladen und bezahlt wurden, aber nicht vor Ablauf der Nachfrist verwendet wurden, gelten jedoch nicht als lizenziert. Bitte beachten Sie, dass während der Nachfrist kein weiterer Download von Bildern möglich ist. Nach Ablauf der Nachfrist dürfen Sie ein Bild nicht mehr zum ersten Mal verwenden oder in einem neuen Kontext verwenden (z. B. für neue oder andere Produkte). Wenn Sie beispielsweise vor der Kündigung oder dem Ablauf eine Werbebroschüre mit einem Bild gedruckt haben, dürfen Sie diese Broschüre weiterhin produzieren, jedoch ist es Ihnen nicht gestattet, dasselbe Bild nach Ablauf der Nachfrist in einer anderen Broschüre, einem anderen Projekt oder einer anderen Endnutzung zu verwenden.
12.4 Kündigung durch den Auftragnehmer
12.4.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, das Nutzerkonto des Auftraggeber ohne vorherige Ankündigung zu schließen, wenn ein Verstoß gegen den Vertrag, eine Verletzung von Drittrechten oder eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Auftraggeber wird über die Sperrung seines Kontos informiert. Die Sperrung bleibt bestehen, bis der Verstoß behoben ist und der Auftraggeber angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um zukünftige Verstöße zu vermeiden. Wenn der Auftraggeber gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diese Lizenzbedingungen verstößt oder die Gebühren nicht fristgerecht bezahlt, kann der Auftragnehmer das Benutzerkonto sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten an andere Personen weitergibt, ist er dafür verantwortlich, dass diese Personen über die Lizenzbedingungen informiert werden. Im Falle einer Kündigung werden bereits gezahlte Gebühren von dem Auftragnehmer nicht erstattet. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber oder bei Nichtzahlung der Gebühren zum vereinbarten Zeitpunkt behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte und Rechtsmittel vor, einschließlich Schadensersatzansprüche.

§ 13 Vorbehalt
13.1 Falls Sie Kenntnis davon haben oder vernünftigerweise glauben, dass eine Stockdatei Gegenstand eines Anspruchs Dritter sein könnte, sind Sie verpflichtet, den Auftragnehmer umgehend schriftlich darüber zu informieren. Wenn der Auftragnehmer einen hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass eine Stockdatei einem Anspruch Dritter unterliegen könnte, kann der Auftragnehmer Sie auffordern, jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Ausstellung, Verbreitung und den Besitz solcher Stockdateien einzustellen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, diesen Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten und sicherzustellen, dass auch Ihre Kunden, Vertriebshändler, Auftragnehmer oder Auftraggeber die Nutzung der Stockdatei unterbinden.
13.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit die Lizenzierung einer Stockdatei zu beenden und das Herunterladen einer Stockdatei zu verweigern.

§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Überwachung der Nutzung
14.1.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Nutzung des Bildmaterials sowie die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen. Zu diesem Zweck kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber auf Anfrage und unter angemessener Vorankündigung kostenlose Belegexemplare für Projekte und Verwendungen der lizenzierten Fotos anfordern. Dies schließt auch den kostenlosen Zugang zu kostenpflichtigen Websites oder Plattformen ein, auf denen Bilder des Auftragnehmer verwendet werden.
14.2 Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit
14.2.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Gleiches gilt im Falle einer Lücke im Vertrag. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke wird eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten oder dem Sinn und Zweck des Vertrages entspricht, sofern sie diesen Punkt bei Vertragsschluss oder späterer Aufnahme einer Bestimmung bedacht hätten.
14.3 Kommunikation
14.3.1 Der Auftraggeber kann Mitteilungen zu diesen Lizenzbedingungen per E-Mail an info@stock42.eu senden. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber per E-Mail an die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse antworten oder ihn benachrichtigen.
14.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.4.1 Die Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen ergeben, ist Nürnberg der ausschließliche Gerichtsstand.

Letzte Überarbeitung: 01.07.2023

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